1. Auf die Revisionen der Angeklagten J. und M. gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 1. Februar 2012 wird a) die Strafverfolgung im Fall B I 1 der Urteilsgründe hinsichtlich des Angeklagten M. gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf des Raubes beschränkt, b) das vorgenannte Urteil aa) soweit es den Angeklagten M. betrifft, im Schuldspruch zu Fall B I 1 der Urteilsgründe dahin abgeändert, dass dieser Angeklagte insoweit wegen Raubes verurteilt ist, bb) mit den Feststellungen...