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JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allg.) vom 11. Juli 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Verfahrensrüge, das Landgericht habe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 530/12
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Land-gerichts Frankfurt am Main vom 29. November 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Der ausgeschiedene Vorwurf des Betruges wird gemäß § 154a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einbezogen. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 189/12
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 9. Mai 2012 im Strafausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 503/12
Zur Strafbarkeit wegen Bankrotts in Fällen der sog. Firmenbestattung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 199/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2011 im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall II.2 der Urteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtgeldstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 295/12
Das Ablehnungsgesuch gegen Richter am Bundesgerichtshof Pfister wird verworfen. Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 18. September 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 239/12
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 8. Februar 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Fall II.18 der Urteilsgründe wird der Angeklagte freigesprochen; die ausscheidbaren Verfahrenskosten und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. 3. Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 388/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Der ausgeschiedene Vorwurf des Betrugs wird gemäß § 154a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einbezogen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Anordnung des Wertersatzverfalls bzw. die Feststellung, dass einer Verfallsanordnung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 190/12
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. März 2012 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Zu der Rüge einer Verletzung des § 76 Abs. 2 GVG bemerkt der Senat: Die Rüge...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 335/12
Es wird festgestellt, dass kein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Krehl zu rechtfertigen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 391/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 25. Juni 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 403/12
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2011 (2 BGs 565/11) wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 13/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 14. Mai 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 372/12
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 10. April 2012 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) zu Tat 1 der Urteilsgründe insgesamt; b) darüber hinaus, aa) soweit es den Angeklagten H. betrifft, im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und soweit die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist; bb) soweit es die Angeklagten G. und L. betrifft, im Strafausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 422/12
1. a) Auf die Revisionen der Angeklagten B. , P. und S. wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 19. Dezember 2011, soweit es diese Angeklagten betrifft und sie verurteilt worden sind, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. b) Auf die Revisionen der Angeklagten A. und N. wird das vorbezeichnete Urteil bezüglich dieser Angeklagten im Fall B. II. der Urteilsgründe sowie im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. c) Im Umfang der jeweiligen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 364/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird a) das Verfahren gemäß § 154a Abs. 2 StPO im dritten Tatkomplex auf den Vorwurf der Vergewaltigung beschränkt, b) das Urteil des Landgerichts Hannover vom 9. März 2012 aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Vergewaltigung und wegen Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt ist, bb) im Ausspruch über die Einzelstrafe im dritten Tatkomplex sowie über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 370/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 9. Mai 2012 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 517/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 23. Mai 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 410/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24. Mai 2012 aufgehoben; die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bleiben jedoch aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 394/12
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 6. Dezember 2011, soweit es den Angeklagten S. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 170/12