...Dieser Umstand ist hier jedenfalls für die Frage der Verwerflichkeit der Drohung (§ 253 Abs. 2 StGB), eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, insoweit von Bedeutung, als diese entfällt, wenn der Täter mit einer der Sachlage entsprechenden Strafanzeige droht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Urteil vom 19. November 1953 - 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254, 260 f.). 8 2. Das Landgericht hat im 2....