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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...NV: Ein Ereignis, das die Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO rechtfertigt, kann auch vorliegen, wenn der Steuerbescheid, in dem der Vorgang mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen ist, noch nicht bestandskräftig ist. 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und wurden in den Streitjahren 2000 bis 2002 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 100/10
...Es ist ferner zutreffend davon ausgegangen, dass die Steuerbescheide vom 29. März 1995 gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern sind. 8 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 54/09
...Mit dem in Rechtsprechung und Schrifttum unstreitigen Umstand, wonach mit Eintritt der Festsetzungsverjährung ein vorhandener Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 4 Satz 1 AO entfällt und ein danach geänderter Steuerbescheid --selbst wenn er fehlerhaft einen Vorbehalt der Nachprüfung enthalten sollte-- keine vollumfassende Änderung des Steuerbescheids auf der Grundlage des § 164 Abs. 2 AO eröffnet...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 98/15
...NV: Die zeitliche Grenze für den Erlass von Steuerbescheiden im Anwendungsbereich des § 171 Abs. 5 AO wird nur durch den Eintritt der Verwirkung gezogen. 1 Die Beschwerde ist unbegründet. 2 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 61/09
...In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte das FG nicht nur die AdV eines Steuerbescheids, sondern darüber hinaus die einstweilige Erstattung eines Teilbetrags der einbehaltenen und an das FA abgeführten Lohnsteuer angeordnet....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 99/10
...Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ändere hieran nichts. 4 In der Folgezeit leitete das FA ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren in einem besonders schweren Fall ein. 5 Der Antragsteller beantragte beim Finanzgericht (FG) Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Steuerbescheiden für die Jahre 2004, 2005, 2008, 2009 sowie Januar bis Juli 2010, hilfsweise...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 120/17
..."befugt" sein muss, ist im Streitfall nicht erfüllt. 46 aa) Bestandskräftige Steuerbescheide i.S. des § 155 AO können bei nachträglich erkannter Unionsrechtswidrigkeit --wie auch bei einem nachträglich erkannten Verstoß gegen innerstaatliches Recht-- auf Grundlage der "Kühne & Heitz-Grundsätze" und den §§ 172 ff....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 49/09
...Sachverhalt durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids nachträglich die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 59/14
..."befugt" sein muss, ist im Streitfall nicht erfüllt. 43 aa) Bestandskräftige Steuerbescheide i.S. des § 155 AO können bei nachträglich erkannter Unionsrechtswidrigkeit --wie auch bei einem nachträglich erkannten Verstoß gegen innerstaatliches Recht-- auf Grundlage der "Kühne & Heitz-Grundsätze" und den §§ 172 ff....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 46/09
...Januar 2004 (BStBl I 2004, 31) zu § 175 Nr. 1.4 stehe der Anpassung des Folgebescheides an den Grundlagenbescheid nicht entgegen, dass sie, die Klägerin, den für eine Steuerbegünstigung erforderlichen, aber nicht fristgebundenen Antrag erst nach Unanfechtbarkeit des Steuerbescheides gestellt habe....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 27/11
...Senat VI R 27/08 (Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und Zweck des § 173 AO) 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 27/08
...Eine Änderung des vorangegangen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist damit ausgeschlossen . 2. NV: Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist gleichermaßen ausgeschlossen, wenn dem FA die Tatsachen aufgrund einer Verletzung seiner Ermittlungspflichten unbekannt geblieben sind und der Steuerpflichtige seinerseits die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in zumutbarer Weise erfüllt hat....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 4/12
...In den Vollmachten, die "bis auf den Widerruf" gelten sollten und dem FA vorgelegt wurden, hieß es weiter, Steuerbescheide und alle sonstigen Verwaltungsakte (einschließlich förmlicher Zustellungen) sowie Urteile und gerichtliche Verfügungen seien ausschließlich den Bevollmächtigten bekannt zu geben....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 30/09
...Denn die mit § 2 Abs 9 S 1 BEEG beabsichtigte Verwaltungsvereinfachung durch den ermöglichten Rückgriff auf den Steuerbescheid des Finanzamtes für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum hänge nicht davon ab, in welchem Größenverhältnis die ausgeübte selbstständige Tätigkeit zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit stehe....
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 4/11 R
...Senat XI R 2/10 (Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Unterschiedliche Entscheidungszeitpunkte für Billigkeitsverfahren und Steuerfestsetzung - Kein Vorsteuerabzugsrecht bei unzutreffendem Steuerausweis in der Rechnung) Die Entscheidung des FA darüber, ob im Fall einer irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid nach § 174 Abs. 4 AO nachträglich geändert wird...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 2/10
...Senat VIII R 59/13 Zur inhaltlichen Bestimmtheit eines Steuerbescheides im Erbfall NV: Ein Steuerbescheid, mit dem das Finanzamt einen Miterben für die Steuerschuld des vor Durchführung der Einkommensteuerveranlagung verstorbenen Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt, muss den Erfordernissen des § 157 AO genügen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 59/13
...Werde nach Rechtshängigkeit eines gegen einen Steuerbescheid gerichteten Anfechtungsprozesses das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet und erlasse das FA noch bevor es sich dem Gericht gegenüber zu der Frage geäußert habe, ob es den anhängigen Prozess als Insolvenzfeststellungsverfahren fortführen wolle, einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, so trete dieser an die Stelle...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 39/14
...Senat IV R 7/09 (Keine Änderungsbefugnis eines von vornherein rechtswidrigen Steuerbescheides trotz veränderten Sachverhalts - Definition eines Hofes i.S. des § 14a Abs. 4 EStG - Wegfall der Hofeigenschaft bei Übertragung von Grundstücken an weichenden Erben) 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 7/09
...Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhob im Jahr 2001 beim Finanzgericht (FG) Klagen wegen mehrerer Steuerbescheide, die im Anschluss an eine Außen- und Fahndungsprüfung ergangen waren. In den gerichtlichen Verfahren war er zunächst durch einen Rechtsanwalt vertreten....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 12/10
...Seiner Auffassung nach sind Steueransprüche, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind, Masseforderungen i.S. des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) und durch Steuerbescheide mit Leistungsgebot gegen den Insolvenzverwalter geltend zu machen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 30/15