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Urteile für Steuerbescheid

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. 17 a) Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 22/13
...Sie bezieht sich eindeutig auf einen Einzelfall und kann nicht abstrakt ohne Kenntnis der konkreten Gegebenheiten beantwortet werden, so dass bereits deswegen kein Interesse der Allgemeinheit an ihrer Klärung besteht. 6 b) Die weitere von den Klägern etwas allgemeiner formulierte Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Steuerpflichtiger die Ausführungen im Erläuterungsteil eines Steuerbescheides...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 239/12
...Die Festsetzungsfrist für den Erlass des angefochtenen Steuerbescheids vom 8. April 2010 war im Zeitpunkt seines Erlasses nicht abgelaufen. 12 a) Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre (§ 169 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 46/11
...Die Klägerin hat als Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) herausgestellt, es sei klärungsbedürftig und klärungsfähig, ob "ein zeitlich früher wirksam gewordener Steuerbescheid einen zeitlich später wirksam werdenden Steuerbescheid wirkungslos machen (kann), ohne dass die Finanzverwaltung den Bekanntgabewillen für den später wirksam werdenden Steuerbescheid aufgegeben hat...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 12/13
...Dezember 2009 - IX ZR 4/08, WM 2010, 629 Rn. 6). 10 aa) Regelmäßig entsteht der Anspruch gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, nicht erst mit der Bestandskraft, sondern bereits mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 195/09
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 24/11
...Senat V B 17/11 Bekanntgabe von Steuerbescheiden NV: § 122 Abs. 2 AO gilt auch für Steuerbescheide, die an den Steuerpflichtigen unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt mit einfachem Brief zur Post gegeben werden. Im Zweifel hat die Behörde nach § 122 Abs. 2 AO den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs zu beweisen . 1 I....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 17/11
...Senat V B 58/11 (Anforderungen an Änderung nach § 174 Abs. 4 AO) NV: Es ist bereits durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, dass es für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO ausreicht, dass die Voraussetzungen für die Änderung --insbesondere die Änderung des anderen Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen-- bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den auf...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 58/11
...Da für Bescheide über die Festsetzung von Kindergeld oder für die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung die für Steuerbescheide geltenden Vorschriften einschlägig sind (§ 70 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 155 Abs. 1, Abs. 4 der Abgabenordnung --AO--), ist auch § 157 Abs. 1 Satz 3 AO anwendbar....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 20/09
...Diese habe den Steuerbescheid erstellt und den Mindeststeuersatz auf 13,64 Cent pro Zigarette zu Grunde gelegt. Dies ist keine zureichende Beweiswürdigung. Der Senat kann nicht nachvollziehen, wie die Strafkammer den Mindeststeuersatz pro Zigarette berechnet hat, und vermag nicht zu beurteilen, ob dies rechtsfehlerfrei geschehen ist....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 52/10
...Auch im Übrigen bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerbescheide....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 75/16
...Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 nur zulässig, soweit eine Korrektur dieses Steuerbescheids nach den Vorschriften der Abgabenordnung hinsichtlich der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 31/15
...Das LSG hat ua ausgeführt: Die Klägerin habe keinen Anspruch auf höheres Elterngeld, denn die Beklagte habe zu Recht nach § 2 Abs 9 Satz 1 BEEG - abweichend von Abs 8 dieser Vorschrift - den durchschnittlich monatlich erzielten Gewinn zugrunde gelegt, wie er sich für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum, das Jahr 2006, auf der Grundlage des für diesen Zeitraum erlassenen Steuerbescheids...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 2/10 R
...BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 353, Rz 29). 24 b) An einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist das FA nach Treu und Glauben gehindert. 25 aa) Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 52/15
...Januar 2009 keinen Einspruch eingelegt habe und der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO gehemmt gewesen sei. 13 Da die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahres nach Änderung der fehlerhaften Steuerbescheide gezogen worden seien, lägen die Voraussetzungen der Änderung nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO vor....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 28/14
...Diese Regelung gilt uneingeschränkt auch für die Beseitigung rechtswidriger Steuerfestsetzungen, da die Vollstreckbarkeit eines Steuerbescheids nicht von seiner Bestandskraft abhängt....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 33/16
...Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10 AO, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen oder geändert wird....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 63/12
...Erwerb 50.952.195 DM Steuer 13.214.075 DM abzüglich Anrechnungsbetrag für Vorschenkungen 2.979.312 DM Schenkungsteuer 10.234.763 DM (= 5.232.951,23 €) 8 Im Rahmen des Klageverfahrens wurde die Klage wegen Schenkungsteuer betreffend Umsatzsteuer 1991, Zinsen 1991 und 1992, Umsatzsteuer 1992 und Erstattungen Umsatzsteuer vom Verfahren abgetrennt, weil das FA insoweit die Aufhebung des angefochtenen Steuerbescheids...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 64/11
...Mai 2010 für jedes einzelne Jahr zwischen 30 und 35 Geschäftsvorfälle nachweisen können, in denen in buchungstechnisch unkorrekter Weise zusätzliche Gewinnerhöhungen in Steuerbescheiden enthalten gewesen seien. Doppelbuchungen und die Verwechslung von Soll und Haben durch zwei Betriebsprüfer hätten ernstliche rechtliche Zweifel an den Steuerbescheiden begründet....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 2/15