...Dezember 2009 ergibt, war dieser auch bewusst, dass in allen Verfahren entscheidungserheblich war, ob eine Enteignung auf der Grundlage der Vorschriften über die Bodenreform vorlag, welche Staatsangehörigkeit Erbprinz H. XLV. R. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt hatte und ob ein konkretes Enteignungsverbot für den streitigen Vermögenswert bestand....