1. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 696/07 -, des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1416/06 - und des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 624/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Hessischen Landesarbeitsgerichts werden aufgehoben. Die Sache wird an das Hessische Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. 2. Im Übrigen wird die...