...Davon abgesehen hat der Antragsteller, auch nachdem der Antragsgegner den Sofortvollzug auf einzelne Maßnahmen beschränkt hatte und der Rechtsstreit daraufhin übereinstimmend für teilweise erledigt erklärt worden war, im Übrigen unter Aufrechterhaltung aller Einwände gegen den angefochtenen Planfeststellungsbeschluss sein ursprüngliches Ziel weiterverfolgt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage vollumfänglich...