...Mai 2006 unter Anordnung des Sofortvollzugs das Recht ab, von ihrer polnischen Fahrerlaubnis im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Er gab ihr zugleich auf, den Führerschein abzugeben, damit er über das Kraftfahrt-Bundesamt an die ausstellende Behörde übersandt werden könne....