638

Urteile für Sicherheitsleistung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2015-08-18
BPatG 4. Senat
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Gegenstand des Nichtigkeitsverfahrens ist das auch mit Wirkung für Deutschland erteilte europäische Patent EP 1 153 676, deutsches Aktenzeichen DE 601 05 225 (Streitpatent), das am 27. April 2001 unter Inanspruchnahme der Priorität GB 0011424 vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 20/14 (EP)
...Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 1 186 189 (Streitpatent), das am 15....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 67/09 (EU)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des europäischen Patents 1 496 516 (im Folgenden: Streitpatent). Der Beklagte war Inhaber dieses am 11. Juli 2003 angemeldeten Patents....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 5/12 (EP)
2018-09-25
BAG 8. Senat
...Erstreitet der Arbeitnehmer seinen Zahlungstitel im Kammertermin durch streitiges Urteil, ist dieses Urteil kraft Gesetzes - ohne Sicherheitsleistung - für ihn vorläufig vollstreckbar, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Schlewing Vogelsang Roloff von Schuckmann N. Reiners...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 27/18
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 20. Juli 2000 beim Europäischen Patentamt in englischer Sprache angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten Patents 1 198 293 (Streitpatent), das die Prioritäten der Anmeldungen US 145381 P vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 16/15 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 369 091 (Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Prioritäten der Patentanmeldungen US 50342 P vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 21/12 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 17. Februar 1997 als internationale Patentanmeldung PCT/FR97/00296 angemeldeten, die Priorität der französischen Patentanmeldung 9602027 vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 31/08 (EU)
...Gleiches gilt bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem säumigen Betrag von mindestens € 100,00 (inklusive Mahn- und Inkassokosten unter Berücksichtigung etwaiger Anzahlungen und Vorauszahlungen nach Ziffer 5.1 oder Sicherheitsleistungen nach Ziffer 5.3), wenn dem Kunden spätestens vier Wochen zuvor die Unterbrechung angedroht und drei Werktage vorher die Unterbrechung erneut angekündigt wurde. … 8.4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 279/11
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 1 177 920 (Streitpatent), das unter Inanspruchnahme der Priorität einer italienischen Patentanmeldung vom 3. August 2000 am 28. Mai 2001 angemeldet worden ist....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 12/08 (EU)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für Deutschland erteilten europäischen Patents EP 0 735 922, deutsches Aktenzeichen DE 594 09 131.4 (Streitpatent), das am 13. Dezember 1994 unter Inanspruchnahme der nationalen Priorität vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 34/13 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 393 417 (Streitpatent), das am 5. Juni 2002 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der Schweizer Patentanmeldungen CH 101301 vom 5....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 29/12 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 363 990 (Streitpatent), das auf die internationale Anmeldung WO 02/066593 vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 1 Ni 45/08 (EU)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 350 242, deutsches Aktenzeichen DE 502 07 099 (Streitpatent), das am 22. November 2002 unter Beanspruchung der inländischen Priorität DE 10201232 vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 24/14 (EP)
2014-12-29
BPatG 4. Senat
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1 Gegenstand des Nichtigkeitsverfahrens ist das auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilte europäische Patent 1 302 147 B1 (Streitpatent), das auf der Teilanmeldung vom 30. Dezember 1998 (EP 1 302 147 A1) beruht....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 12/12 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagten sind die eingetragenen Inhaberinnen des am 23. Februar 1994 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Voranmeldung JP 59443/93 vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 Ni 13/09 (EU)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents 1 697 061 (Streitpatent). Das Streitpatent beruht auf der internationalen Anmeldung PCT/EP2004/014697 vom 23. Dezember 2004, die als WO 2005/063407 am 14. Juli 2005 veröffentlicht wurde....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 8/17 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des mit Wirkung auch für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents Nr. 0 971 754 (Streitpatent), das am 02.04.1998 unter Inanspruchnahme einer belgischen Priorität (BE 9700305 vom 03.04.1997) angemeldet worden ist und eine Fettsaugvorrichtung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 34/12 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des europäischen Patents 1 644 931 (im Folgenden: Streitpatent). Der Beklagte war bei Klageerhebung Inhaber dieses am 17....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 48/11 (EP)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 439 781 (Streitpatent), das am 11....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 48/09 (EU)
...Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Der Beklagte ist im europäischen Patentregister als Inhaber des europäischen Patents EP 1 258 271 B1 eingetragen, das am 22. Oktober 2008 in englischer Sprache veröffentlicht wurde und und das vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 600 40 621 geführt wird....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 32/11 (EP)