...Deren Auffassung, der anteilige Nutzungswert des Grundstücks stelle ungeachtet der Anordnung der Zwangsverwaltung sonstiges Einkommen der Schuldnerin dar, das mit ihren Einkünften zusammengerechnet werden müsse, um eine Gleichstellung von Schuldnern, die zur Miete wohnten, und von Schuldnern, die eine eigene Immobilie nutzten, zu erreichen, kann der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. 12 Grundlage...