...Da die Sachverständige ausgeführt habe, dass der Betroffene leicht beeinflussbar sei und seine Angelegenheiten nicht mehr nach rationalen Kriterien überblicke, sei die Schlussfolgerung des Verfahrenspflegers, der Betroffene werde jedes Schreiben, das ihm von seinen Söhnen vorformuliert vorgelegt werde, unterschreiben, zur Überzeugung der Kammer naheliegend....