...Es liege keine Ausnahme vor, sondern der Regelfall, bei dem die Beurteilung der Glaubwürdigkeit sowohl des Klägers als auch der Zeugen einer der Kernaufgaben der richterlichen Tätigkeit sei, die nicht einem Sachverständigen überlassen werden könne (Urteil vom 3.7.2018). 4 Gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Entscheidung hat der Kläger Beschwerde zum BSG eingelegt....