...Maßgeblich ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem erstrebten monatlichen Ruhegehalt entsprechend dem ursprünglichen Ruhegehaltssatz von 71,38 v.H. und dem derzeitigen monatlichen Ruhegehalt nach dem Ruhegehaltssatz von 68,05 v.H. im Zeitpunkt der Stellung des Antrags im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 40 GKG; 127,64 €)....