...Die Revision ist nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zuzulassen. 3 a) Der Kläger macht insoweit geltend, dass sich ein gravierender Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht daraus ergebe, dass das Finanzgericht (FG) von im Inland steuerpflichtigen Lieferungen ausgegangen sei, während es sich nach von Steuerbehörden in Luxemburg...