...Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage statt und hob den Aufhebungsbescheid sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung auf, weil die Eheschließung der A und die Unterhaltsleistungen ihres Ehemannes nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 für den Kindergeldanspruch ohne Bedeutung seien. 2 Zur Begründung der Revision trägt die Familienkasse vor, nach...