...Juli 2005 keine auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Rente oder dauernde Last i.S. der Vorschrift begründet worden sei. Es hat dazu u.a. ausgeführt, es sei "völlig unklar, zu welchen Versorgungsleistungen (Höhe, Fälligkeit, Zahlungsart) der Kläger sich konkret verpflichtet hat". Der Senat könne "keine rechtlich verbindliche Verpflichtung des Klägers erkennen"....