.... … Damit nicht der Fall eintritt, daß Sie eigene Beiträge gezahlt haben, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten, sieht unser Versorgungswerk folgende Garantien vor: - Wenn die Zahlung einer Rentenleistung an Sie oder Ihre Familie beginnt, so ist zusätzlich zur Rente, die sich aus Ihren Bezügen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ergibt, mindestens eine Rente in der Höhe zu zahlen, wie Sie...