...Oberverwaltungsgericht hat eine mangelnde Spruchreife zu Unrecht daraus hergeleitet, dass der Beklagte nach dem Staatsvertrag nicht befugt sei, selbst zu ermitteln und zu prüfen, wie viele Mitglieder die anspruchberechtigten Gemeinden hätten, diese Feststellung vielmehr einem neutralen Dritten, dem Generalsekretär des Zentralrats, übertragen sei, der sie jedoch nicht verbindlich getroffen, sondern das Prüfungsverfahren...