...Es entspricht den Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG. 21 Das Kriterium der graphischen Darstellbarkeit geht über das der Wiedergabe nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hinaus, da es nicht nur den Gegenstand des Prüfungsverfahrens festlegen, sondern auch die Eintragung der Marke in das Register ermöglichen und über das Register eine zuverlässige Unterrichtung der Allgemeinheit...