...März 2010, Prozesskostenhilfe (PKH) sowie die Beiordnung ihres Bevollmächtigten Rechtsanwalt X mit der Begründung, ihr sei in erster Instanz PKH gewährt worden und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hätten sich seitdem nicht geändert. Sie sei nach wie vor nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsverfolgung aufzubringen....