...Der hälftige Ausgleichsbetrag von 658,23 € sei um den bereits durch erweitertes Splitting erfolgten Teilausgleich in Höhe von (47,60 € x 28,07 / 25,86 =) 51,67 € sowie 15,5 % Krankenversicherung und 1,95 % Pflegeversicherung zu vermindern und betrage somit 500,71 € monatlich....