...Unter Hinweis auf eine als Anlage beigefügte eigene Berechnung machte er bezogen auf die ihm als Versorgungsempfänger zustehende Sonderzahlung einen Fehlbetrag in Höhe von 259,16 € geltend. 5 Daraufhin teilte die Beklagte mit, dass der von der jährlichen Sonderzahlung für Pflegeleistungen vorgenommene Abzug in Höhe von 259,16 € in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen, aber rechnerisch berücksichtigt...