...Der Geschädigte nahm die Drohung ernst, weigerte sich aber gleichwohl, einen Pachtvertrag abzuschließen (UA S. 8/9). 4 Damit ist ein auf eine rechtswidrige Bereicherung abzielender Vorsatz des Angeklagten nicht festgestellt. Es bleibt nämlich offen, ob er beabsichtigte, seine Verpflichtungen aus dem verlangten Pachtvertrag zu erfüllen....