...Auch die Antragsgegnerin verwende „HERZO“ in ihren Online-Shops, die sich an das internationale Publikum richteten, um auf die Stadt „Herzogenaurach“ und ihren Firmensitz hinzuweisen, z. B. bei Fan-Artikeln für den 1. FC Herzogenaurach. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlagen LSG 14a bis 14d zum Schriftsatz der Beschwerdegegnerin vom 31. Oktober 2016 (Bl. 152 – 159 GA) Bezug genommen....