...Ist hiernach eine Sanierung nur "ex situ" möglich und folglich ein Bodenaushub erforderlich, wird das dabei anfallende verunreinigte Erdreich zum Abfall (§ 3 Abs. 1 KrWG), so dass das Abfallrecht wieder einschlägig ist (vgl. hierzu Kropp, in: von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, EL 5/09, 7460, Art. 2 AbfallrahmenRL Rn. 11). 8 2....