...Der Bundesgerichtshof ist als gemeinschaftliches oberes Gericht nach § 14 StPO, § 2 Abs. 2 JGG zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen, weil die Amtsgerichte Sonthofen, Wuppertal und Lennestadt im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Oberlandesgerichte (OLG München, OLG Düsseldorf und OLG Hamm) liegen. 6 3....