...Das Rechtsschutzbegehren zielt insoweit auf den Ersatz tatsächlich angefallener Aufwendungen, die - anders als das angemessene Entgelt - regelmäßig erst nach Abschluss des Geschäfts bestimmbar sind und sich nach anderen Faktoren bemessen. 10 Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts und der Klägerin lag den oben genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofs...