...Im Zusammenhang mit der Gewährung des Zugangs zum Teilnehmeranschluss durch die mietweise Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung an die zugangsnachfragenden Netzbetreiber beschränkt sich daher der Begriff der bereitgestellten „Leistung", an den der Entgeltmaßstab des § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG anknüpft, nicht etwa nur auf die Schaffung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung...