...I S. 1120) ausgeführt hat, das Telekommunikationsgesetz gehe von dem Grundprinzip der privatautonomen Gestaltung der Netzzusammenschaltung aus, hat er dies ausdrücklich mit der Feststellung verbunden, dass der Gesetzgeber die Netzbetreiber nicht uneingeschränkt sich selbst überlassen, sondern einen die Privatautonomie beschränkenden flankierenden Ordnungsrahmen vorgesehen hat, zu dem auch die Ermächtigung...