...I 1.1.1 ausgesprochene Pflicht, Zugang zum Teilnehmeranschluss am Hauptverteiler "oder einem näher an der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt", insbesondere dem Kabelverzweiger, zu gewähren. 13 b) Rechtsgrundlage für die so verstandene, die Kabelverzweiger-Standorte mitumfassende Kollokationsverpflichtung ist § 21 Abs. 3 Nr. 4 TKG, wonach marktmächtigen Netzbetreibern u.a. die Verpflichtung...