...Dem würden im Markenrecht alle dort denkbaren absoluten Schutzhindernisse mit Ausnahme des Schutzhindernisses der bösgläubigen Markenanmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG (= nach aktueller Gesetzeslage § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG) entsprechen. 33 c) Sofern aus einem engen Verständnis heraus, das den BGH-Ausführungen zugrunde liegt, jedes normierte Schutzhindernis (i....