...aus, dass ihre konkrete Gestaltung zur Erreichung der technischen Wirkung fast beliebig variierbar ist und die konkrete Gestaltung im Wesentlichen auf einer ästhetischen Präferenz beruht.“ 14 Die Löschungsantragstellerin und Beschwerdegegnerin beantragt, 15 die Beschwerde zurückzuweisen. 16 Sie verteidigt die angefochtene Entscheidung und verweist auf die rechtskräftige Zurückweisung der parallelen Markenanmeldung...