...Zur Begründung ist ausgeführt, die angemeldete dreidimensionale Marke bestehe aus der Form eines Würfels, der sich aus verschiedenen Bestandteilen, augenscheinlich Nüssen und Reiskörnern, zusammensetze. Da die beanspruchten Waren die Form eines solchen Würfels haben könnten, beschreibe die angemeldete Marke unmittelbar die äußere Gestaltung, in der die Waren angeboten würden....