...August 2010 zurückgewiesen, weil der angemeldeten Marke für diese Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehle (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). 8 Zur Begründung hat die Markenstelle ausgeführt, bei der angemeldeten Marke handele es sich um eine erkennbar aus den Wörtern „Web“ und „Präsentation“ zusammengesetzte Kombination, die in ihrer Gesamtheit von den maßgeblichen deutschen Verkehrskreisen...