...der Klägerin in den Tatsacheninstanzen vertretenen Ansicht, die auch in der Revisionsbegründung anklingt, reicht es somit für die Haftung der Beklagten nicht aus, dass sie das Bett, von dem der Brand ausging, allein genutzt hat; vielmehr ist auf die Benutzung des gesamten Grundstücks abzustellen. 10 c) Dass die Beklagte auf die Nutzung des Grundstücks (mit-)bestimmenden Einfluss ausübte, unterliegt mangels...