...Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main, 13. Zivilkammer, vom 28. Juli 2015 aufgehoben. Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt. Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungs-gericht zurückverwiesen....