...Das Sendeprotokoll und der Text der E-Mail sind der Gerichtsakte beigefügt. 38 Der Patentinhaberin musste daher offensichtlich sein, dass der Senat die Ladung zur mündlichen Verhandlung aufheben wollte, um über den Widerruf im schriftlichen Verfahren entscheiden zu können, ohne dass es noch einer Stellungnahme der Einsprechenden bedurft hätte....