...Weshalb eine hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage Erfolg gehabt hätte, begründet er nicht. Er schildert auch nicht, welche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für ihn bis zur Kasernenschließung bei den Stationierungsstreitkräften bestanden hätten. 35 III. Der Kläger hat nach § 97 Abs. 1 ZPO die Kosten seiner erfolglosen Revision zu tragen. Fischermeier Spelge Krumbiegel Augat M. Jostes...