...Die Kläger haben die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. 2 Die Kläger bildeten die Artistengruppe „C“. Unter dem 18. Juli 2010 schlossen die Kläger, vertreten durch den vertretungsberechtigten Kläger zu 1., mit der Beklagten, einem Zirkusunternehmen, einen Vertrag nebst Anhang....