...Weder liege es auf der Hand, dass mit Inkrafttreten des Bebauungsplans die weitere Ausnutzung der bestehenden Baugenehmigung für die Grundstücke der Antragstellerin unmöglich oder unrentabel geworden sei - die Gründe der nunmehr erklärten Kündigung der Mieterin der Antragstellerin seien nicht bekannt -, noch liege es auch nur nahe, dass es infolge einer möglichen Aufgabe der Nutzung als Baumarkt und...