...Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 2 Der von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) vorgebrachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, dazu unter 1.) sowie der geltend gemachte Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, dazu unter 2.) liegen nicht vor. 3 1....