...Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Der Senat weist darauf hin, dass das im Ablehnungsbeschluss zutreffend beanstandete Fehlen der Konnexität nicht zur „Unzulässigkeit“ des Beweisantrags führt. Vielmehr liegt dann kein Beweisantrag vor, weshalb das Gericht seine Prüfung des Beweisbegehrens am Maßstab der Amtsaufklärungspflicht ausrichten muss (BGH, Beschluss vom 3....