...Die der Klägerin entstandenen Kosten seien der Anteilsübertragung zuzurechnen; unerheblich sei, ob eine "Einpreisung" dieser Kosten in den Kaufpreis für die Anteile vorliege. 10 Das FA beantragt, das Urteil des FG aufzuheben und die Klage abzuweisen. 11 Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen. 12 Das FG habe ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu Recht bejaht....