...Das Vorbringen der Beschwerde lässt auf der Grundlage der bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs, wonach zum einen die unzutreffenden Angaben im Ergebnis lediglich zu einer Verschärfung der Schutzauflagen zugunsten der Kläger führen, zum anderen den Klägern bis dahin keine unzumutbaren Wohnverhältnisse drohen, einen weitergehenden entscheidungserheblichen Klärungsbedarf jedenfalls nicht...