...Schließlich habe der Kläger auch keinen Anspruch auf die Feststellung, dass ihm ein (Status-)Amt der Besoldungsgruppe A 12 übertragen werden könne; für eine solche Klage fehle das Rechtsschutzinteresse, weil schon im Zusammenhang mit der Prüfung eines Zulagenanspruchs nach § 46 BBesG a.F. festgestellt worden sei, dass der Kläger nicht in ein entsprechendes Statusamt befördert werden könne. 4 Hiergegen...