...Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Unkraut auf Hof- und Wegeflächen, an Gebäuden, auf den Treppenstufen und zwischen Bodenplatten zu entfernen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 74 %, die Beklagte zu 26 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 80 %, die Beklagte zu 20 %....