...Unter den Begriff der zurückbehaltenen Beträge fallen dabei nicht allein solche Vermögenswerte, welche zum Zeitpunkt der Schlussverteilung beziehungsweise des Schlusstermins bereits als Barmittel in der Masse vorhanden sind, sondern auch Forderungen und andere Gegenstände, deren Verwertungserlös erst später für die Masse realisiert werden kann (OLG Celle, KTS 1972, 265, 266; Jaeger/Weber, KO, 8....