...festzustellen, wie hoch die im angefochtenen Beschluss genannte Beschwerdegebühr tatsächlich war, und, dass er gemeinsam mit der Buchhalterin die Höhe des einzuzahlenden Betrages für eine Widerspruchsgebühr, da er keine Beschwerdegebühr gefunden habe, lediglich der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts entnommen hat. 28 Ein sorgfältiger Beschwerdeführer hätte diese Auskünfte nicht nur selbst im Internet...