...Würde man das Schreiben des Klägers vom April 2013 nicht als Erfüllung des Widerspruchserfordernisses ansehen, wäre die Klage - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - auch deshalb zulässig, weil der Beklagte sich rügelos auf sie in der Sache eingelassen hätte. 9 Der Kläger hat als Insolvenzverwalter keinen Anspruch darauf, dass der Beklagte für den Monat Dezember 2012 weitere 141,95 €...